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Orientierungshilfen für eine rollstuhlgerechte Gestaltung des Wohnraums

Neben den fünf Orientierungshilfen für barrierefreies Bauen hat das Team von adira.de zehn wesentliche Anforderungen herausgearbeitet, die beim Bauvorhaben beachtet werden sollten, um den Wohnraum rollstuhlgerecht zu gestalten. Diese lassen eine schnelle und einfache Einschätzung zu, ob und wann eine Wohnung rollstuhlgerecht ist.

 

Eine rollstuhlgerechte Wohnung:

1. soll mit einem Aufzug mit einer Zugangsbreite von mindestens 90 cm erreichbar sein.

2. soll Räume und Außenflächen haben, die alle erschütterungsarm und ohne Stufen oder Schwellen erreicht werden können.

3. soll mit mindestens 90 cm breiten Türen und 120 cm breiten Wegen ausgestattet sein.

4. soll einen niveaugleichen Duschplatz von mindestens 120 x 120 cm haben.

5. soll vor dem Aufzug, in jedem Raum, vor allen Küchenmöbeln und vor allen Sanitärobjekten Bewegungsflächen von mindestens 150 x 150 cm haben. Sie dürfen sich überlagern.

6. soll mit einem vorhandenen Rollstuhlstellplatz mit Ladeanschluss ausgestattet sein oder die Möglichkeit haben, diesen nachzurüsten.

7. soll unterfahrbare Waschtische und Küchenschränke haben.

8. soll über einen Klappsitz und Stützgriffe am Duschplatz und Stützgriffe am WC verfügen oder die Möglichkeit haben, diese Nachzurüsten.

9. soll mindestens 90 cm Platz auf der einen und mindestens 30 cm Platz auf der anderen Seite neben dem WC haben.

10. soll Fenstergriffe haben, die in einer Höhe zwischen 85 cm und 105 cm angebracht sind. Alternativ soll an mindestens einem Fenster pro Raum ein automatischer Antrieb vorhanden oder nachrüstbar sein.


Diese Orientierungshilfen sind natürlich stark vereinfacht, in der DIN18040-2 genauer nachzulesen und dort ins Detail definiert. Sie verschaffen jedoch einen Einblick, welche Anforderungen nötig sind, damit ein Mensch im Rollstuhl hier ein selbstbestimmtes Leben führen kann.

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